Die amtliche Schadstoffplakette.
Wissenschaftler warnen seit Langem vor den Gefahren des Feinstaubs, der durch den täglichen Verkehr in unseren Städten produziert wird. Verkehrsbedingter Feinstaub besteht hauptsächlich aus gesundheitsgefährdenden Abgas- bzw. Dieselrußpartikeln.
Gesundheitsgefahren durch Feinstaub
Aus zahlreichen Studien ist bekannt, dass Feinstaub – und vor allem die besonders kleinen Teilchen – zu einer Zunahme von Asthma- und Lungenerkrankungen bis hin zu Lungenkrebs sowie zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen kann.
Gesetzliche Regelungen
Durch die im Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober 2006 veröffentlichte 35. BImSchV – Verordnung zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung – können Städte und Gemeinden seit März 2007 Umweltzonen ausweisen.
Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 dürfen Umweltzonen nicht befahren. Gruppen 2–4 benötigen die entsprechende Plakette an der Windschutzscheibe.