R Roland Siemens GTÜ Otterndorf
Leistungen

Die amtliche Schadstoffplakette.

Wissenschaftler warnen seit Langem vor den Gefahren des Feinstaubs, der durch den täglichen Verkehr in unseren Städten produziert wird. Verkehrsbedingter Feinstaub besteht hauptsächlich aus gesundheitsgefährdenden Abgas- bzw. Dieselrußpartikeln.

Gesundheitsgefahren durch Feinstaub

Aus zahlreichen Studien ist bekannt, dass Feinstaub – und vor allem die besonders kleinen Teilchen – zu einer Zunahme von Asthma- und Lungenerkrankungen bis hin zu Lungenkrebs sowie zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen kann.

Gesetzliche Regelungen

Durch die im Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober 2006 veröffentlichte 35. BImSchV – Verordnung zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung – können Städte und Gemeinden seit März 2007 Umweltzonen ausweisen.

keine Plakette
Schadstoffgruppe 1
rot
Schadstoffgruppe 2
gelb
Schadstoffgruppe 3
grün
Schadstoffgruppe 4

Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 dürfen Umweltzonen nicht befahren. Gruppen 2–4 benötigen die entsprechende Plakette an der Windschutzscheibe.