R Roland Siemens GTÜ Otterndorf
Leistungen

Das Kleingedruckte auf Ihrem GTÜ-Untersuchungsbericht.

Schon mal genau hingesehen? Der Untersuchungsbericht dokumentiert Fahrzeugdaten, Zustand und Ergebnisse – und nennt Rechte und Pflichten der Halterin oder des Halters.

1. Bundesdatenschutzgesetz

Die GTÜ als Überwachungsorganisation behandelt alle Daten streng vertraulich nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes. Eine Weitergabe oder zweckfremde Nutzung erfolgt nicht.

2. Der Untersuchungsbericht (UB)

Der UB ist auf Spezialpapier mit Sicherheitsmerkmalen gedruckt und ausschließlich für amtliche Fahrzeuguntersuchungen vorgesehen. Beim Gebrauchtwagenkauf den aktuellen Bericht einfordern. Bei Fälschungsverdacht: Qualitätsservice unter 0711 97676-571.

Aufbewahrungspflicht

Den Originalbericht zu Hause aufbewahren und eine Kopie für Verkehrskontrollen mitführen. So bleibt das Original sicher und Sie sind dennoch dokumentiert.

3. Hauptuntersuchung (HU) nach §29 StVZO

Ohne Mängel: Plakette wird erteilt. Hinweise (HW): Hinweise auf zukünftigen Verschleiß, keine Mängel. Geringer Mangel: Plakette nach Ermessen, zeitnahe Behebung. Erheblicher Mangel: keine Plakette, Nachprüfung nötig. Nachprüfung innerhalb eines Monats. Fristüberschreitung > 2 Monate: vertiefte HU (+20 % Entgelt) und ggf. Bußgeld 15–60 € sowie Punkte.

4. Sicherheitsprüfung (SP) nach §29 StVZO

Für Busse, schwere Lkw und Anhänger nach Gewichts- und Geschwindigkeitskriterien. Halter müssen Prüfnachweise führen und Termine einhalten.

5. Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO

Sämtliche Änderungen (Tuning, Räder, Partikelfilter) sind genehmigungspflichtig. Teile mit ABE benötigen Mitführpflicht; Teilegutachten erfordern eine sofortige Abnahme.

6. Gassystemeinbauprüfung (GSP)

Nachträglich eingebaute Gasanlagen müssen vor Inbetriebnahme auf ordnungsgemäßen Einbau, Funktion und Dichtheit durch befugtes Personal geprüft werden.

7. Wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP)

Regelmäßige Prüfung auf Funktion und Dichtheit. Liegen GSP/GAP innerhalb von 12 Monaten vor, kann dieser Prüfteil entfallen.

8. Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit nach §5

Bei Polizei-Beanstandung (Tuning, Reifen, Beleuchtung, Geräusch) wird ein Mängelbericht ausgestellt. Behebung fristgerecht bei einer anerkannten Prüforganisation.

9. Oldtimer-Begutachtung nach §23 StVZO

Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 30+ Jahren können nach erfolgreicher Begutachtung ein H-Kennzeichen erhalten. Damit entfallen u. a. die Plakettenpflicht und Beschränkungen in Umweltzonen.